Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländisches Unternehmen zurück
Juan AdlerZoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländisches Unternehmen zurück
Ein niederländisches Unternehmen hat 20.000 Cannabissamen zurückerhalten, nachdem der deutsche Zoll diese vorübergehend beschlagnahmt hatte. Die Lieferung war bei einer Routinekontrolle nahe der niederländischen Grenze im August 2025 angehalten worden. Die Behörden bestätigten, dass die Samen rechtmäßig nach Deutschland eingeführt werden durften.
Der Vorfall begann Anfang August 2025, als Zollbeamte im Kreis Viersen die Sendung stoppten. Die Cannabissamen, die als Vermehrungsmaterial eingestuft wurden, waren nach den geltenden Vorschriften legal nach Deutschland einführbar. Dennoch wurden sie zur weiteren Überprüfung sichergestellt.
Es folgte eine Untersuchung durch den Zoll und die Staatsanwaltschaft. Nach Prüfung des Falls entschieden sie, dass die Samen an den Eigentümer zurückgegeben werden sollten. Am 22. Oktober 2025 übergab die Zollstelle Krefeld die vollständige Lieferung von 20.000 Samen zurück.
Der Eigentümer, ein niederländisches Unternehmen, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist, hatte mit den Ermittlungen kooperiert. Es wurden keine Rechtsverstöße festgestellt, und das Unternehmen erhielt die gesamte Sendung zurück.
Die zurückgegebenen Samen wurden als legales Vermehrungsmaterial gemäß den deutschen Einfuhrbestimmungen bestätigt. Der Fall unterstreicht die routinemäßigen Kontrollen an der niederländischen Grenze. Gegen das beteiligte Unternehmen werden keine weiteren Maßnahmen ergriffen.






