23 May 2026, 08:14

Zoll am Flughafen Dortmund beschlagnahmt 532.022 Euro bei strengen Bargeldkontrollen

HZA-DO: Focus Control "Cash Transactions" Zoll beschlagnahmt über 500.000 Euro in drei Tagen

Zoll am Flughafen Dortmund beschlagnahmt 532.022 Euro bei strengen Bargeldkontrollen

Zollbeamte am Flughafen Dortmund führten im September an drei Tagen strenge Kontrollen bei Reisenden durch. In diesem Zeitraum überprüften sie 1.892 ankommende und abfliegende Passagiere. Bei der Aktion wurden hohe Bargeldbeträge entdeckt, die nicht deklariert worden waren – mit der Folge mehrerer Ermittlungen und Beschlagnahmungen.

Die Reisekontrollgruppe untersuchte 675 Gepäckstücke und stieß in 60 Fällen auf insgesamt 532.022 Euro. Fünfzehnmal hatten Reisende Beträge von über 10.000 Euro nicht angegeben, was zu sechs Verwarnungen und neun Ordnungswidrigkeitsverfahren führte.

In fünf Fällen beschlagnahmten die Beamten insgesamt 46.700 Euro, woraufhin ein Bereinigungsverfahren eingeleitet wurde. Zudem wurden zwei separate Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf indirekten Bargeldtransfer nach Russland eingeleitet – hier wurden 17.200 Euro als Beweismittel sichergestellt.

Nach deutschem Recht müssen Reisende, die 10.000 Euro oder mehr in bar mit sich führen, dies bei der Ein- oder Ausreise deklarieren. Bei Reisen in Nicht-EU-Länder ist eine schriftliche Erklärung beim Verlassen Deutschlands Pflicht, innerhalb der EU kann eine mündliche Angabe verlangt werden. Die Behörden raten dazu, Unterlagen über Herkunft, Besitz und Verwendungszweck des Geldes mitzuführen, um Verdachtsmomente auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu vermeiden.

Die Kontrollen am Dortmunder Flughafen unterstreichen, wie wichtig es ist, hohe Bargeldbeträge im Reiseverkehr anzugeben. Bei Verstößen drohen Beschlagnahmungen, Bußgelder oder sogar strafrechtliche Ermittlungen. Reisende werden daher aufgefordert, die Zollvorschriften einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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