Wie man juristisch sicher schimpft – mit Politikern statt Tieren
Ein deutscher Jurist und Sprachwissenschaftler hat einen schlauen Weg gefunden, um juristische Konsequenzen zu umgehen, wenn man jemanden beleidigt. Roger "Flaming" Reisertsch, Spezialist für Malediktologie – die Wissenschaft der Schimpfwörter –, behauptet, dass es weit sicherer ist, jemanden mit dem Namen eines Politikers zu belegen als mit Tiervergleichen. Seine Forschung wird sogar durch ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hannover gestützt.
Reisertschs Arbeit konzentriert sich auf kreative Methoden, um zu beleidigen, ohne gegen Gesetze zu verstoßen. Auf seiner Website www.gibmirkeinetiernamen.de listet er 1.247 politikerbasierte Schimpfwörter auf – alle öffentlich einsehbar. Ein Urteil des Landgerichts Hannover aus dem Jahr 2024 (Aktenzeichen 19 OHA 518/24) bestätigt seinen Ansatz und stellt klar, dass bestimmte politische Beleidigungen nicht unter die Beleidigungsklagen fallen.
Traditionelle Schimpfwörter bergen jedoch weiterhin Risiken. Wer jemanden als Tier bezeichnet – etwa als "Esel" oder "Schwein" –, kann verklagt werden, selbst von Organisationen wie PETA. Selbst der Vergleich mit Gemüse ist meist unbedenklich, mit einer Ausnahme: das Wort "Pflaume" bleibt rechtlich heikel. Dagegen kann es bis zu 2.500 Euro Strafe kosten, jemanden abwertend als "SPD-Anhänger" zu bezeichnen.
In seinem Buch vertieft Reisertsch die Idee und führt über tausend von Politikern inspirierte Schimpfwörter auf. Einige Beispiele wie "Du Orban!" oder "Du blöder Trump!" gelten mittlerweile als juristisch harmlos. Schärfere Begriffe wie "Nazischlampe", gerichtet an eine AfD-Politikerin, zogen jedoch bereits eine Strafe von 1.200 Euro nach sich. Viele ältere Beleidigungen, so Reisertsch, hätten mit der Zeit ihre Schärfe verloren.
Die Methode des Linguisten bietet eine legale Grauzone für alle, die ihren Frust luftmachen möchten, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Indem man stattdessen Politkernamen statt Tierbezeichnungen oder beleidigende Etiketten verwendet, lassen sich Bußgelder und Klagen umgehen. Seine Website und sein Buch bieten eine wachsende Liste an Alternativen – allesamt an deutschen Beleidigungsparzagrafen gemessen.






