31 May 2026, 12:09

Streit um Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße entschieden – Stadt darf bauen

Stadtaufsicht für Altenberger-Dom-Straße: Verwaltung Handelte Rechtmäßig

Streit um Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße entschieden – Stadt darf bauen

Gegen die Pläne der Stadt zur Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis wurde Beschwerde eingelegt. Anwohner argumentierten, dass für die geplanten Änderungen ein formelles Planfeststellungsverfahren rechtlich erforderlich sei. Die zuständige Behörde hat nun zugunsten der Stadt entschieden.

Streitpunkt war, ob die von der Stadt vorgeschlagenen Anpassungen an der Altenberger-Dom-Straße ein vollständiges Planfeststellungsverfahren erforderten. Die Beschwerdeführer bestanden darauf, dass der Umbau strengere rechtliche Schritte durchlaufen müsse, bevor er umgesetzt werde. Die Stadt hingegen vertrat die Auffassung, dass die geplanten Arbeiten innerhalb ihrer bestehenden Befugnisse lägen.

Aus rechtlicher Sicht unterstützte die Behörde die Position der Stadt. Die vorgesehenen Änderungen – darunter schmalere Fahrspuren, neue Radwege und breitere Gehwege – wurden als routinemäßige Anpassungen und nicht als grundlegende Umgestaltung eingestuft. Eine Erweiterung der Autokapazität ist nicht vorgesehen; vielmehr zielen die Maßnahmen darauf ab, moderne Sicherheits- und Barrierefreiheitsstandards zu erfüllen.

Die bestehenden Rad- und Gehwege entsprechen derzeit nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaßen. Die Neugestaltung soll diese Mängel beheben, ohne das grundlegende Straßenlayout zu verändern. Zwar behandelte die Stadt das Verfahren nicht als formelles Planfeststellungsverfahren, dennoch wurden Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung geboten.

Die endgültige Entscheidung der Behörde bestätigte, dass die Stadt innerhalb ihrer Rechte handelte. Die geplanten Maßnahmen wurden als standardmäßige Ermessensentscheidung der Straßenbauverwaltung eingestuft, für die keine zusätzlichen rechtlichen Schritte notwendig sind.

Mit dem Beschluss der Behörde kann die Stadt die Umgestaltung wie geplant vorantreiben. Breitere Gehwege und verbesserte Radspuren werden nun entlang der Altenberger-Dom-Straße umgesetzt. Die Entscheidung macht zudem deutlich, dass ähnliche künftige Anpassungen möglicherweise kein vollständiges Planfeststellungsverfahren erfordern.

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