Stadtverwaltung lehnt Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat ab
Die Stadtverwaltung hat drei Einsprüche gegen die Berechnung der Sitzverteilung im Stadtrat zurückgewiesen. Die Einsprüche waren von Mitgliedern des Wahlausschusses sowie einer Sprecherin eines AfD-Stadtverbands eingereicht worden. Sie hatten die angewandte mathematische Methode zur Verteilung der Sitze angezweifelt.
Gegen Wahlergebnisse in Nordrhein-Westfalen können gemäß dem Kommunalwahlgesetz Wählende oder Parteien innerhalb eines Monats nach der offiziellen Bekanntgabe Widerspruch einlegen, wenn sie Fehler vermuten. Der Wahlprüfungsausschuss prüft solche Beschwerden zunächst, bevor sie weiterverfolgt werden.
In diesem Fall hatten Michael Kirbach, Anissa Saysay und Bodo Gilz Bedenken vorgebracht. Sie argumentierten, das Verfahren zur Sitzverteilung sei fehlerhaft, und forderten eine Überprüfung. Die Verwaltung wies ihre Vorwürfe jedoch zurück und begründete dies damit, dass sich die Einsprüche auf falsche rechtliche Argumente stützten. Die angeführten Satzungen seien für den Sachverhalt nicht relevant.
Die konstituierende Sitzung des Rates leitet das formelle Prüfverfahren ein. Anschließend wird die neue Ratsvertretung endgültig über die Einsprüche entscheiden.
Die Ablehnung durch die Verwaltung bedeutet, dass die Einsprüche auf der aktuellen rechtlichen Grundlage nicht weiterverfolgt werden. Der Rat wird sich nun nach seiner ersten offiziellen Sitzung mit der Angelegenheit befassen. Das Ergebnis wird darüber entscheiden, ob die Sitzverteilung Bestand hat oder angepasst werden muss.






