Self-ID-Gesetz revolutioniert Geschlechtsanerkennung in Deutschland seit November 2024
Elisa GudeSelf-ID-Gesetz revolutioniert Geschlechtsanerkennung in Deutschland seit November 2024
Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz zur Geschlechtseintragung – das sogenannte Self-ID-Gesetz – trat am 1. November 2024 in Kraft. Seitdem können Personen ihren rechtlichen Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache, notariell beglaubigte Erklärung beim Standesamt ändern. Seit der Einführung haben bereits Tausende das neue Verfahren genutzt, um ihre offiziellen Unterlagen anzupassen.
Nach den neuen Regelungen können Antragstellende zwischen den Geschlechtseintragungen weiblich, männlich, divers wählen oder ganz auf eine Angabe verzichten. Zudem muss im Rahmen der Erklärung ein neuer Vorname gewählt werden. Nach der Registrierung beginnt eine verpflichtende Wartefrist von drei Monaten; der gesamte Prozess dauert von der Antragstellung bis zur Umsetzung höchstens sechs Monate. Sobald die Änderung abgeschlossen ist, dürfen Geschlechtseintrag oder Name mindestens ein Jahr lang nicht erneut geändert werden.
Im Essener Standesamt hatten bis zum 12. November 2024 bereits 281 Einwohner:innen ihren Geschlechtseintrag aktualisiert, weitere 13 Anträge waren zu diesem Zeitpunkt noch in Bearbeitung. Bundesweit zeigten die Zahlen, dass zwischen November und Dezember 2024 insgesamt 10.589 Menschen ihren Geschlechtseintrag änderten. Zwar liegen keine umfassenden nationalen Daten über das Jahr 2024 hinaus vor, doch lokale Meldungen deuten auf eine anhaltend hohe Nachfrage hin: Berlin verzeichnete bis Oktober 2025 rund 2.500 Änderungen, Hamburg etwa 1.100 im gleichen Zeitraum.
Das Self-ID-Gesetz schafft frühere Hürden wie Gutachten oder gerichtliche Genehmigungen ab. Stattdessen genügt nun eine persönliche Erklärung beim Standesamt, um die offiziellen Dokumente anzupassen.
Das Gesetz hat den Prozess der Änderung des Geschlechtseintrags deutlich vereinfacht und zu einem spürbaren Anstieg der Anträge in ganz Deutschland geführt. Allein in den ersten beiden Monaten wurden über 10.000 Änderungen registriert – ein Zeichen dafür, dass die Geschlechtsanerkennung nun zugänglicher ist. Während die Nachfrage in Städten wie Essen, Berlin und Hamburg weiterhin stabil bleibt, bearbeiten die Standesämter weiterhin die eingereichten Erklärungen.