NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – freiwillige Verlängerung geplant
Jenny KühnertRichter in NRW können länger arbeiten - NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – freiwillige Verlängerung geplant
Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald die Möglichkeit erhalten, zwei Jahre länger als bisher im Amt zu bleiben. Die Landesregierung hat nun einen Gesetzentwurf verabschiedet, der das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 auf 69 Jahre anhebt. Damit könnten Richter erstmals freiwillig ihre Amtszeit verlängern.
Anfang Juli hatte der Landtag die Regierung aufgefordert, eine Änderung des Landesrichtergesetzes vorzulegen. Bisher müssen Richter mit 67 Jahren in den Ruhestand treten – eine freiwillige Verlängerung ist nicht möglich. Der neue Entwurf sieht nun vor, dass sie künftig bis 69 arbeiten dürfen, sofern sie dies wünschen.
Der Vorschlag wird nun offiziell dem Landtag zur Debatte vorgelegt. Wird er verabschiedet, wäre es das erste Mal, dass Richter in Nordrhein-Westfalen ihre Laufbahn über die bisherige Altersgrenze hinaus verlängern können.
Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss der Entwurf noch die parlamentarische Zustimmung erhalten. Bei Erfolg hätten Richter im Land künftig die Option, bis 69 in ihrem Amt zu bleiben. Damit würde Nordrhein-Westfalen zu anderen Bundesländern aufschließen, in denen solche freiwilligen Verlängerungen bereits möglich sind.






