15 April 2026, 22:09

NRW reformiert Kommunalrecht: Schulbücher künftig einfacher beschaffen

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text auf altem Papier, mit Wasserzeichen, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland.

NRW reformiert Kommunalrecht: Schulbücher künftig einfacher beschaffen

Nordrhein-Westfalen reformiert Kommunalrecht: Vereinfachte Schulbuchbeschaffung unter der EU-Schwelle

Nordrhein-Westfalen hat seine Gemeindeordnung um einen neuen Paragrafen (§ 75a) erweitert, um die Unterschwellenvergabe von Schulbüchern zu vereinfachen. Die Reform zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen und Kommunen mehr Spielraum bei der Vergabe von Aufträgen zu geben. Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und heben bisherige landesweite Vorgaben für Beschaffungsverfahren unter 216.000 Euro auf.

Bisher waren Verhandlungsverfahren nur bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro zulässig, während Direktvergaben auf 25.000 Euro begrenzt waren. Der neue § 75a schafft diese starren Wertgrenzen ab und ermöglicht es den Kommunen, eigene Regelungen in ihren Satzungen festzulegen. Die EU-Schwelle für Unterschwellenvergaben bleibt zwar bei 216.000 Euro netto bestehen, doch entfällt die Pflicht, die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) oder zusätzliche haushaltsrechtliche Vergabebestimmungen einzuhalten.

Anke Naefe, Beraterin bei der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, hat die Folgen der Neuregelung dargelegt. Der Verband begrüßt die Reform als Schritt zur Entbürokratisierung und zur Stärkung des lokalen Buchhandels. Er ruft Buchhandlungen dazu auf, sich aktiv mit Schulen und Kommunen auszutauschen, um praxistaugliche Beschaffungslösungen zu entwickeln.

Grundsätzliche Vergabeprinzipien bleiben zwar weiterhin bindend und bieten einen rechtlichen Rahmen. Durch den Wegfall der festen Wertgrenzen könnten jedoch auch Direktvergaben in Höhe nahe der EU-Schwelle von 216.000 Euro möglich werden.

Die Reform verlagert die Verantwortung auf die kommunale Ebene und ermöglicht es Schulen und Gemeinden, Beschaffungsprozesse flexibel an ihre Bedürfnisse anzupassen. Gleichzeitig werden Buchhandlungen aufgefordert, die neuen Gestaltungsmöglichkeiten mitzugestalten. Die Änderungen treten zu Beginn des Jahres 2026 in Kraft.

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