02 May 2026, 14:13

Neues Datengesetz in Deutschland: Warum die Umsetzung stockt und was auf Unternehmen zukommt

Karte von Europa mit dem Logo des European Environmental Bureau in der linken oberen Ecke, schattiert in verschiedenen Grüntönen, um EU-Regionen anzuzeigen.

Neues Datengesetz in Deutschland: Warum die Umsetzung stockt und was auf Unternehmen zukommt

Deutschlands neues Datengesetz-Durchführungsgesetz (DADG) wartet noch auf die endgültige Verabschiedung. Obwohl die EU-Datenverordnung bereits seit Wochen in Kraft ist, verzögert sich ihre Umsetzung in Deutschland weiter. Ohne das nationale Gesetz fehlt den Vorschriften die volle rechtliche Grundlage.

Der Entwurf des DADG sieht ein gestuftes Bußgeldsystem vor, mit Strafen von 50.000 Euro bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens. Schwerwiegende Verstöße würden die höchsten Sanktionen nach sich ziehen und so eine strengere Einhaltung der Regeln sicherstellen.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernimmt in Deutschland die federführende Rolle bei der Durchsetzung des Datengesetzes. Ihre erweiterten Befugnisse umfassen die Zulassung von Streitbeilegungsstellen, die Umsetzung von Artikel 38 der Datenverordnung sowie die Einleitung von Bußgeldverfahren. Zudem fungiert die BNetzA als zentrale Ermittlungsbehörde bei Verstößen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bleibt hingegen für Verstöße im Zusammenhang mit der DSGVO zuständig. Die Bundesregierung hat die Datenschutzaufsicht beim BfDI zentralisiert und damit die Rolle der Landesbehörden eingeschränkt. Im privatwirtschaftlichen Bereich arbeitet der BfDI mit branchenspezifischen Aufsichtsbehörden zusammen.

Sobald der Bundestag und der Bundesrat dem DADG zugestimmt haben, tritt das Gesetz am Tag nach seiner offiziellen Verkündung in Kraft. Es soll die Verantwortlichkeiten klären und Unternehmen, die unter die EU-Datenverordnung fallen, Rechtssicherheit bieten.

Die Verabschiedung des DADG markiert einen entscheidenden Schritt für die Umsetzung des EU-Datengesetzes in Deutschland. Bis dahin bleiben die Regelungen teilweise wirkungslos – und Unternehmen in einer Phase der Unsicherheit. Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden die BNetzA und der BfDI die Durchsetzung gemeinsam übernehmen.

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