Neue EU-Regel: Banken prüfen ab Oktober Namen und IBAN bei Überweisungen
Elisa GudeNeue EU-Regel: Banken prüfen ab Oktober Namen und IBAN bei Überweisungen
Ab dem 9. Oktober tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die den Zahlungsverkehr zwischen Banken verändert. Die sogenannte „Überprüfung des Zahlungsempfängers“ (engl. Verification of Payee, VoP) verpflichtet Kreditinstitute, vor einer Überweisung zu prüfen, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Die Regelung gilt für fast alle Euro-Transfers innerhalb der EU.
Künftig müssen Banken vor der Ausführung einer Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der hinterlegten IBAN abgleichen. Stimmen beide Angaben überein, wird die Transaktion freigegeben. Bei Abweichungen erscheint eine Warnmeldung.
Verbraucher, die diese Warnung ignorieren und die Überweisung dennoch durchführen, haften persönlich für mögliche Folgen. Banken übernehmen nur dann die Verantwortung für Verluste, wenn Name und IBAN exakt übereinstimmen und das Geld dennoch nicht beim vorgesehenen Empfänger ankommt. Erstattungen bei Betrugsfällen gibt es nur, wenn Kunden alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten haben.
Betrüger bringen Opfer häufig dazu, Geld auf falsche Konten zu überweisen – etwa durch täuschende E-Mails, gefälschte Jobangebote oder andere Tricks, um Zahlungen umzuleiten. Ist das Geld erst einmal verschwunden, erhalten die Geschädigten es von der Bank nur selten zurück.
Die deutsche Finanzaufsicht BaFin rät zu besonderer Vorsicht im Umgang mit sensiblen Kontodaten. Die neue VoP-Regel soll Betrugsfälle verringern, indem sichergestellt wird, dass Überweisungen auch tatsächlich beim richtigen Empfänger ankommen. Sowohl Banken als auch Kunden sind gefordert, ihren Beitrag zu leisten, um finanzielle Verluste zu vermeiden.






