Aussage im Mordprozess: Angeklagter berichtet von Angriff - Mann ersticht Ehefrau 32-mal – war es Notwehr oder kaltblütiger Mord?
Ein Mann, der wegen des Mordes an seiner Ehefrau vor Gericht steht, behauptet, in Notwehr gehandelt zu haben, nachdem sie ihn zuerst angegriffen habe. Der Angeklagte räumte ein, sie 32-mal erstochen zu haben, besteht jedoch darauf, dass der Streit begann, als sie mit einem Messer auf ihn losging. Die Behörden gingen zunächst davon aus, dass seine schwere Bauchverletzung von einem Suizidversuch stammte.
Das Paar hatte vor dem tödlichen Vorfall gestritten. Der Streit drehte sich um eine geplante Reise zu ihren Verwandten in die Niederlande. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, der Angeklagte habe nicht akzeptieren können, dass seine Frau Kontakt zu Familie und Freunden hielt – was sie als Auslöser für seine Gewalttat sehen.
Nach der Messerattacke alarmierte der Mann die Polizei. Als die Beamten eintrafen, fanden sie ihn mit einer tiefen Bauchwunde neben dem Körper seiner Frau vor. Sie hatte 32 Stichverletzungen am Oberkörper erlitten. Die Ermittler vermuteten zunächst, dass seine Verletzung von einem gescheiterten Suizidversuch herrührte, doch nun behauptet er, sie sei während des Handgemenges entstanden.
Der Angeklagte hat eingeräumt, seine Frau mit einem Küchenmesser getötet zu haben. Er beharrt darauf, nur gehandelt zu haben, um sich zu verteidigen, nachdem sie aggressiv geworden sei. Der Prozess geht weiter, während die Staatsanwaltschaft seine Schilderung der Ereignisse infrage stellt.
Der Fall hängt nun davon ab, ob das Gericht die Notwehrbehauptung des Angeklagten akzeptiert. Die 32 Messerstiche gegen seine Frau und seine eigene Verletzung bleiben zentrale Beweismittel. Das Urteil wird entscheiden, ob die Tat ein Akt der Selbstverteidigung oder ein vorsätzliches Verbrechen war.






