Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Schließung des Hochschulstandorts Höxter
Ein Gericht hat die Pläne gestoppt, akademische Studiengänge von Höxter an andere Standorte zu verlegen. Das Urteil erklärte die geplante Schließung des Höxter-Standorts für rechtswidrig und bestätigte damit seinen geschützten Status nach Landesrecht. Die Entscheidung folgt auf einen Streit über die Befugnis der Hochschule, den Standort vollständig aufzugeben.
Die Hochschule Ostwestfalen-Lippe hatte angekündigt, die Lehre in Höxter komplett einzustellen. Stattdessen sollten die Studiengänge nach Detmold oder Lemgo verlegt werden. Das Gericht urteilte jedoch, dass die vollständige Schließung eines Campus nicht in der Kompetenz der Hochschule liege.
Nach Landesrecht ist Höxter ausdrücklich als Hochschulstandort benannt und darf daher nicht vollständig aufgegeben werden. Zudem bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit des Aufsichtsbeschlusses des Landes aus dem vergangenen Jahr. Ohne ein klares Konzept für den Standort Höxter wurde die Verlegung der Studiengänge für unzulässig erklärt.
Es gab keine Belege dafür, dass die Hochschule Vorbereitungen für die Schließung getroffen hatte – etwa durch Flächenumwidmungen oder Umstrukturierungen der Studienangebote. Das Urteil stoppt damit vorerst alle unmittelbaren Verlegungsversuche, bis die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Entscheidung bedeutet, dass die akademischen Programme in Höxter vorerst bleiben müssen. Die Hochschule muss sich an das Landesrecht halten, bevor weitere Änderungen vorgenommen werden können. Künftige Verlegungsversuche erfordern ein rechtmäßiges und strukturiertes Vorgehen.






