Gericht gibt Edeka Recht: Zahlungsfristen für Milchprodukte bleiben gültig
Mara VogtGericht gibt Edeka Recht: Zahlungsfristen für Milchprodukte bleiben gültig
Ein deutsches Gericht hat im Streit um Zahlungsbedingungen zwischen der Supermarktkette Edeka und dem Milchlieferanten Arla Foods zugunsten von Edeka entschieden. Damit wurde ein vom Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verhängtes Verbot bezüglich der Zahlungsfristen für Milchprodukte aufgehoben.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, dass Edeka mit Arla Foods rechtmäßig Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen vereinbaren darf. Dies folgt auf Berichte, wonach Edeka für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte Fristen von über 49 Tagen ausgehandelt hatte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass solche Vereinbarungen nicht gegen das Gesetz zur Stärkung der Agrarorganisationen und Lieferketten (AgrarOLkG) verstoßen, das normalerweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen in Abhängigkeit vom Unternehmensumsatz vorschreibt.
Das BLE hatte im Oktober 2024 ein Verbot erlassen, doch das Gericht hob diese Entscheidung auf. Ein entscheidender Faktor war die fehlerhafte Berechnung des BLE, das unabhängige Edeka-Einzelhändler fälschlicherweise in die Umsatzberechnung der Gruppe einbezog und so den Umsatz überbewertete.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisierte das Vorgehen des BLE scharf. Zwei von fünf Entscheidungen der Behörde auf Basis des Lieferkettengesetzes seien bereits von Gerichten kassiert worden, hieß es. Der HDE warnte vor einer überzogenen Rechtsauslegung, die Verbraucher belasten könnte, und forderte das BLE auf, bei fehlenden klaren Verstößen Zurückhaltung zu üben.
Das BLE könnte noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen. Über einen möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf kann es jedoch nicht entscheiden. Das Urteil bestätigt, dass Edekas Zahlungsbedingungen mit Arla Foods nach geltendem Recht zulässig sind.
