05 June 2026, 12:13

Fünf Jahre Haft für Ex-IS-Mitglied nach Kriegsverbrechen in Syrien

Kriegsverbrechen: Fünf Jahre Haft für IS-Mitglied

Kriegsverbrechen: Fünf Jahre Haft für IS-Mitglied - Fünf Jahre Haft für Ex-IS-Mitglied nach Kriegsverbrechen in Syrien

Ein 49-jähriger Mann ist vom Landgericht Düsseldorf zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen und Kriegsverbrechen unterstützt hat. Der Prozess, der Mitte März begann, drehte sich um seine Aktivitäten zwischen 2014 und 2016 in Syrien. Er war 2021 als Flüchtling nach Deutschland gekommen, bevor er in Moers festgenommen wurde.

Der Angeklagte war dem IS beigetreten, nachdem die Gruppe 2014 seine Heimatstadt in Ostsyrien unter ihre Kontrolle gebracht hatte. In den folgenden zwei Jahren spähte er Gebäude aus, half bei der Beschlagnahmung von Wohnungen und leistete logistische Unterstützung für andere Mitglieder. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, seine Handlungen hätten zur systematischen Gewalt der Organisation beigetragen.

Das Gericht würdigte zwar, dass er den IS vor einem Jahrzehnt freiwillig verlassen habe, und wertete dies als mildernden Umstand. Andere Vorwürfe jedoch – darunter Beihilfe zum Völkermord und die Beteiligung an der sexuellen Versklavung von Jesidinnen – wurden mangels Beweisen fallengelassen.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer sieben Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung eine Bewährungsstrafe beantragt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; sowohl die Anklage als auch die Verteidigung können vor dem Bundesgerichtshof Revision einlegen.

Der Mann war im Oktober 2021 über die Türkei und die Balkanroute nach Deutschland gereist. Bis zu seiner Festnahme vor Prozessbeginn lebte er in Moers.

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Die fünfjährige Haftstrafe spiegelt die gerichtliche Bewertung seiner Rolle innerhalb des IS wider, auch wenn zentrale Vorwürfe fallen gelassen wurden. Ein Rechtsmittelverfahren könnte das Ergebnis noch ändern, da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung das Urteil anfechten können. Der Fall zeigt die anhaltenden juristischen Bemühungen auf, das Handeln ehemaliger IS-Mitglieder zu ahnden, die heute in Deutschland leben.

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