Düsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – wegen jahrelanger unberechtigter Zulagen
Elisa GudeDüsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – wegen jahrelanger unberechtigter Zulagen
Eine Lehrerin aus Düsseldorf wurde zu einer Geldstrafe von 11.200 Euro verurteilt, nachdem sie jahrelang unberechtigt Schulleitungszulagen erhalten hatte. Die Zahlungen liefen noch lange weiter, obwohl sie ihre vorübergehende Führungsposition bereits 2018 aufgegeben hatte. Ein Gericht verurteilte sie nun wegen Unterlassens der Aufklärung über den Wegfall des Anspruchs – ein Fall von Betrug durch Unterlassen.
Die Pädagogin hatte 2018 für nur wenige Monate kommissarisch die Schulleitung übernommen. Trotz ihres Rückzugs aus dieser Funktion bezog sie bis April 2023 monatlich eine Zulage von 504 Euro, die eigentlich nur Schulleiter:innen zusteht.
Das Düsseldorfer Amtsgericht sprach sie des Betrugs durch Unterlassen schuldig und ordnete die Rückzahlung von rund 31.300 Euro an unrechtmäßig erhaltenen Geldern an. Solche Fälle sind in Deutschland kein Einzelfall: In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Bayern erhielten ehemalige Schulleiter:innen teilweise noch zwei bis drei Jahre nach ihrem Ausscheiden aus der Funktion Zulagen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet wurden.
Mit dem Urteil muss die Lehrerin nun nicht nur den vollen Betrag zurückerstatten, sondern auch die Strafe zahlen. Der Fall wirft ein Licht auf anhaltende Probleme bei der verzögerten Korrektur von Fehlzahlungen in der Schulverwaltung. Ähnliche Vorfälle in anderen Bundesländern deuten auf ein systematisches Versagen bei der Kontrolle solcher Zulagen hin.






