27 March 2026, 16:09

Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien

Computerbildschirm mit der Anzeige "Diese verdeckte Website wurde beschlagnahmt" und dem Logo der niederländischen Polizei mit einem blauen Schild und einem weißen Stern.

Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien

Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte Website, als es einen Reiseantrag für Großbritannien stellte. Nach verdächtigen Abbuchungen erstatteten sie am 13. März 2026 Online-Anzeige bei der Polizei. Der Vorfall zeigt die Risiken auf, die mit der Nutzung inoffizieller Seiten für die Beantragung einer Elektronischen Reiseerlaubnis (ETA) verbunden sind.

Das Paar hatte vor, die ETA über eine im Internet gefundene Website zu beantragen. Im Rahmen des Prozesses gaben sie ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen ein. Als die Gesamtkosten beim Bezahlvorgang jedoch auf etwa 240 Euro anstiegen, wurden sie misstrauisch.

Die offizielle Gebühr für eine ETA beträgt 18,50 Euro pro Person – deutlich weniger als die geforderte Summe. Da ihnen etwas seltsam vorkam, verweigerten sie die Zahlungsfreigabe. Ihre Bank sperrte daraufhin die Kreditkarte, um betrügerische Transaktionen zu verhindern.

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Die Verbraucherzentrale warnt Reisende davor, ausschließlich die offizielle Website der britischen Regierung zu nutzen: *https://www.gov.uk/eta. Anträge müssen direkt an die britischen Behörden gerichtet werden, nicht an Drittanbieter. Die Verbraucherzentrale bietet zudem Hinweise zum Erkennen betrügerischer Seiten an, die unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/eta-fuer-grossbritannien-beantragen-wie-erkenne-ich-betruegerische-seiten-106439* abrufbar sind.

Bisher liegen keine offiziellen Statistiken vor, wie viele ähnliche Betrugsfälle 2025 in Deutschland gemeldet wurden.

Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Ihr Fall dient als Mahnung, Websites vor der Eingabe von Zahlungsdaten genau zu prüfen. Nur das offizielle Portal der britischen Regierung garantiert eine rechtmäßige ETA-Beantragung.

Quelle