Zoll deckt illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße in Gastronomie auf
Mara VogtZoll deckt illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße in Gastronomie auf
Zollbehörden in Deutschland haben Kontrollen in der Hotel- und Gastronomiebranche durchgeführt und dabei zahlreiche Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht aufgedeckt. Die Überprüfungen richteten sich gezielt gegen Betriebe mit hoher Beschäftigtenzahl und strengen Mindestlohnvorgaben. Dabei stellte sich heraus, dass mehrere Arbeitnehmer illegal im Land lebten und arbeiteten.
Bei den Kontrollen in vier Unternehmen wurden die Unterlagen von 156 Beschäftigten geprüft. 24 von ihnen gerieten näher in den Fokus der Ermittler. Wie sich zeigte, verfügten 12 Personen über keinen legalen Aufenthaltstitel in Deutschland.
Zudem wurden vier Verdachtsfälle auf Mindestlohnverstöße festgestellt. Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 12,82 Euro pro Stunde. Die Behörden entdeckten außerdem sieben Fälle, in denen Arbeitnehmer möglicherweise Sozialleistungen zu Unrecht bezogen hatten.
Drei Betriebe hatten neu eingestellte Mitarbeiter nicht wie vorgeschrieben unverzüglich gemeldet. Darüber hinaus gab es zwei Verdachtsfälle auf Lohnbetrug, bei denen Arbeitgeber den Angestellten angeblich Lohn vorenthalten oder zweckentfremdet haben sollen.
Die Kontrollen unterstreichen die anhaltenden Probleme in der Hotel- und Gastronomiebranche, wo die Einhaltung von Arbeits- und Aufenthaltsrecht weiterhin lückenhaft ist. Die Behörden beobachten den Sektor besonders genau – nicht zuletzt wegen der großen Belegschaften und der starken Abhängigkeit von Mindestlohnregelungen.






