Zoll deckt illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße in Borkener Gastronomie auf
Elisa GudeZoll deckt illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße in Borkener Gastronomie auf
Neun Zollbeamte des Hauptzollamts Münster haben kürzlich in der Kreis Borken Kontrollen durchgeführt. Dabei überprüften sie fünf Gastronomiebetriebe und ein Taxiunternehmen. Ziel der Aktion war es, illegale Beschäftigungspraktiken und andere Verstöße aufzudecken.
In einem ersten Restaurant arbeitete ein 68-jähriger Mitarbeiter ohne gültige Aufenthaltserlaubnis. Ein weiterer Angestellter desselben Betriebs erhielt nicht den gesetzlichen Mindestlohn.
In einem zweiten Lokal stießen die Prüfer auf einen Mann ohne Aufenthaltsgenehmigung. Zudem stellten sie fest, dass zwei Beschäftigte nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet waren. In einem dritten Betrieb fehlte bei Mitarbeitern ebenfalls die Sozialversicherungsanmeldung, und zwei weitere konnten keine gültigen Ausweispapiere vorlegen.
Gegen einen Mitarbeiter, der sich weigerte, befragt zu werden, wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. An den Kontrollen beteiligten sich zudem drei Mitarbeiter des Ausländeramts sowie zwei Polizeibeamte der Kreispolizeibehörde Borken.
Die Überprüfungen förderten zahlreiche Verstöße zutage, darunter illegaler Aufenthalt, nicht angemeldete Beschäftigungsverhältnisse und Lohnvergehen. Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), betonte, dass solche Kontrollen ehrliche Unternehmen schützen würden. Die Ergebnisse zeigen, wie groß die Herausforderungen bei der Einhaltung der Arbeitsvorschriften im Kreis Borken nach wie vor sind.






