Ex-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund - Zehn Jahre Haft für Messerangriff auf Ex-Partnerin nach Trennung
Ein 33-jähriger Mann ist wegen der Messerattacke auf seine ehemalige Partnerin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag und wies Vorwürfe eines aus Rache oder extremer Eifersucht begangenen Mordes zurück.
Die Bluttat ereignete sich, nachdem die Frau die Beziehung beendet hatte. Die Staatsanwaltschaft ging zunächst von niederen Beweggründen wie Besitzansprüchen oder Vergeltung aus. Doch das Gericht fand keine Beweise für eine vorsätzliche Planung oder besondere Grausamkeit.
Sowohl Anklage als auch Verteidigung einigten sich schließlich auf den Vorwurf des Totschlags. Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre gefordert, die Verteidigung plädierte für sieben. Der Richter kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte aus Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit handelte – nicht aus Boshaftigkeit.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
Die Strafe spiegelt die gerichtliche Bewertung wider, dass es sich nicht um Mord, sondern um Totschlag handelte. Ausschlaggebend war das Fehlen erschwerender Umstände wie Rache oder übermäßige Kontrolle. Sollte eine der Parteien Rechtsmittel einlegen, könnten sich die juristischen Auseinandersetzungen fortsetzen.






