Vermieter drohen hohe Strafen bei verpassten energetischen Sanierungen bis 2024
Elisa GudeVermieter drohen hohe Strafen bei verpassten energetischen Sanierungen bis 2024
Vermieter in Deutschland müssen strenge Fristen für energetische Sanierungen einhalten
Bis Ende 2021 hätten Vermieter in Mehrfamilienhäusern veraltete Verdunstungsröhren-Heizkostenverteiler durch elektronische Modelle ersetzen müssen. Wer die Frist verpasst hat, riskiert nun finanzielle Strafen durch die Mieter.
Mieter können zudem eine Mietminderung verlangen, wenn Vermieter gegen die aktuellen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verstoßen. Seit 2021 sind Vermieter verpflichtet, fernauslesbare elektronische Heizkostenverteiler in Gebäuden mit Zentralheizung zu installieren. Wurden diese bis zum 31. Dezember 2023 nicht eingebaut, dürfen Mieter die Miete um bis zu 15 Prozent kürzen. Bei mangelnder Heizleistung können sie zudem klagen – allerdings verjähren solche Ansprüche ab 2024 nach drei Jahren.
Die neuen Zähler liefern detaillierte Daten, etwa ob eine Wärmepumpe allein für die Heizung sorgte oder ein Backup-System zum Einsatz kam. Zudem müssen Vermieter separate Stromzähler für Wärmepumpen einbauen. Wärmepumpen, die 2024 installiert wurden, müssen in diesem Jahr einer Betriebsprüfung unterzogen werden, gefolgt von alle zwei Jahren wiederkehrenden Kontrollen.
Weitere Pflichten umfassen jährliche Auskünfte über die tatsächlichen Energiekosten und CO₂-Emissionen. Zudem müssen Vermieter für einen hydraulischen Abgleich, die Dämmung von Rohrleitungen und Effizienzprüfungen sorgen. Gleichzeitig müssen bis Ende 2024 die 2016 installierten Rauchmelder ausgetauscht werden.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen Streitigkeiten mit Mietern und Mietminderungen. Vermieter sollten schnell handeln, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Einhaltung der Energiesparvorschriften zu gewährleisten. Die Regelungen zielen darauf ab, mehr Transparenz zu schaffen und Energieverschwendung in Mietimmobilien zu reduzieren.






