03 April 2026, 20:12

Verena Kerth erstreitet Unterlassungsurteil gegen heimliche Videoaufnahmen

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon und scheint auf die Nachricht einer vom Staat genehmigten Gesetzgebung zu reagieren, die das Internet verbietet.

Verena Kerth erstreitet Unterlassungsurteil gegen heimliche Videoaufnahmen

Ein kürzlich errungener juristischer Erfolg hat die Verbreitung unautorisierter Videoaufnahmen mit der TV- und Radiomoderatorin Verena Kerth gestoppt. Der Anwalt Constantin Martinsdorf erwirkte beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung, die die weitere Verbreitung des Materials untersagt. Im Mittelpunkt des Falls standen heimlich angefertigte Aufnahmen, die in einer Dokumentation über Marc Terenzi und Oliver Pocher verwendet wurden.

Bei den umstrittenen Aufnahmen handelte es sich um Filmaterial, das ohne Wissen Verena Kerths entstanden und später in der Dokumentation aufgetaucht war. Martinsdorf, Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht, argumentierte, dass die Aufnahmen ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzten – ein Rechtsprinzip, das Privatsphäre, Ruf und die Kontrolle über das eigene Bild schützt.

Das Landgericht Köln entschied zugunsten Kerths und erließ eine einstweilige Verfügung, um die weitere Verbreitung des Materials zu unterbinden. In solchen Fällen verlangen Gerichte glaubhafte Beweise und schnelles Handeln, da Verzögerungen die Erfolgsaussichten einer Klage mindern können.

Martinsdorf, der auch Arbeits- und Steuerrecht vertritt, betonte die Bedeutung eines zügigen Vorgehens bei Verletzungen persönlicher Rechte. Die Frist für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung variiert je nach Gericht und liegt in der Regel zwischen wenigen Wochen und zwei Monaten. Er ist bei der Kanzlei Bietmann tätig, einer überregionalen Sozietät mit Sitz in Bergisch Gladbach-Bensberg, wo das Team Fälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Urheberrecht und Medienstreitigkeiten bearbeitet.

Die Verfügung stellt sicher, dass die Aufnahmen nicht länger im Umlauf sind, und schützt so Kerths Privatsphäre und rechtliche Ansprüche. Das Urteil setzt einen klaren Präzedenzfall für den Umgang mit unautorisierten Aufnahmen im Medienrecht. Martinsdorfs Vorgehen unterstreicht, wie entscheidend schnelle und gut vorbereitete juristische Schritte in solchen Konflikten sind.

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