04 May 2026, 22:10

Vereine und GbRs: Wer haftet, wenn gemeinsam gehandelt wird?

Ein Diagramm mit der Überschrift "Gemeinschaftliche Verantwortung", das einen zentralen Kreis zeigt, der durch Pfeile mit drei überlappenden Kreisen verbunden ist, alle in fetter, leuchtender Farbe.

Vereine und GbRs: Wer haftet, wenn gemeinsam gehandelt wird?

Kostenloser Vortrag zu rechtlichen Aspekten gemeinschaftlichen Handelns am 13. November in Wuppertal

Unter dem Titel „Vereine und GbRs: Gemeinsam handeln, gemeinsam haften?“ findet am 13. November in Wuppertal eine öffentliche Vortragsveranstaltung zu den rechtlichen Risiken und Verantwortlichkeiten in Vereinen und informellen Personengesellschaften statt. Zwei ortsansässige Juristen leiten die Diskussion im Rahmen der Reihe #RechtSo.

Die Anwälte Stephan Ries und Alexander Goldberg beleuchten in ihrem Vortrag zentrale rechtliche Themen: Ries erläutert das Vereinsrecht – von der korrekten Gründung über die Pflichten von Vorstandsmitgliedern bis hin zu möglichen Haftungsfragen. Goldberg widmet sich anschließend der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), einer Rechtsform, die automatisch entsteht, wenn mehrere Personen ein gemeinsames Ziel verfolgen. Sein Fokus liegt auf vertraglichen Regelungen und den damit verbundenen persönlichen Haftungsrisiken.

Veranstaltungsdetails: Beginn ist um 16:30 Uhr in der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid (Heinrich-Kamp-Platz 2). Die Türen öffnen um 16:00 Uhr; aufgrund begrenzter Platzkapazitäten wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen. Durch den Abend führt Lothar Leuschen, Chefredakteur der Westdeutschen Zeitung. Im Anschluss an die Vorträge gibt es eine Fragerunde sowie Möglichkeiten zum Netzwerken.

#RechtSo ist eine gemeinsame Initiative des Landgerichts Wuppertal und weiterer Partner, die alltagsrelevante Rechtsfragen verständlich aufbereitet. Der Eintritt ist frei, eine vorherige Anmeldung unter www.wz.de/rechtso-anmeldung jedoch erforderlich.

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Ziel der Veranstaltung ist es, Teilnehmenden die rechtlichen Konsequenzen gemeinschaftlichen Handelns zu vermitteln. Wer einen Verein gründen, einem beitreten oder eine GbR eingehen möchte, erhält Klärung zu eigenen Rechten und Pflichten. Die Anmeldung bleibt bis zum Erreichen der Maximalkapazität möglich.

Quelle