Verbotener Elektroschocker im Gepäck: Bundespolizei stoppt Passagier am Flughafen Köln/Bonn
Elisa GudeVerbotener Elektroschocker im Gepäck: Bundespolizei stoppt Passagier am Flughafen Köln/Bonn
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 in einem aufgegebenen Gepäckstück eines Passagiers einen verbotenen Elektroschocker. Das Gerät wurde bei einer Routinekontrolle gefunden, kurz bevor der Mann den Flug FR 2359 nach Agadir in Marokko antreten wollte.
Der Elektroschocker gehörte einem 42-jährigen marokkanischen Staatsbürger. Ihm fehlte das vorgeschriebene Prüfzeichen des Bundeskriminalamts (BKA). Nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) gelten solche Geräte ohne BKA-Zulassung als verbotene Waffen.
Der Reisende gab gegenüber den Beamten an, den Elektroschocker einem Freund schenken zu wollen, der auf einem Viehbetrieb arbeitet. Die Polizei beschlagnahmte das Gerät und leitete ein Strafverfahren nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes gegen ihn ein. Nach dem Vorfall durfte der Mann seine Reise mit dem geplanten Flug fortsetzen.
Der Elektroschocker wurde sichergestellt, und rechtliche Schritte wurden eingeleitet. Der Passagier durfte zwar weiterreisen, doch die Ermittlungen in dem Fall laufen noch. Der Vorfall unterstreicht die strengen Vorschriften für nicht zugelassene Waffen in Deutschland.
