Unachtsames Türöffnen löst Kettenunfall mit drei Radfahrern aus
Eine Autofahrerin hat durch das Öffnen ihrer Wagentür ohne vorherigen Blick in den Rückspiegel einen Unfall mit drei Radfahrern verursacht. Bei dem Vorfall gab es Verletzte sowie Sachschäden. Die Behörden ermitteln nun in dem Fall.
Die Fahrerinnen hatte es versäumt, vor dem Türöffnen in den Rückspiegel zu schauen. Dadurch stürzten drei Radfahrer und kollidierten miteinander. Einer erlitt leichte Verletzungen, ein anderer wurde schwer verletzt.
Bei dem Zusammenstoß wurden zudem die Fahrräder sowie in der Nähe geparkte Fahrzeuge beschädigt. Die Verkehrsbehörde 1 hat die Untersuchungen aufgenommen und sammelt derzeit Zeugenaussagen. Paragraph 14 der Straßenverkehrsordnung regelt die Sorgfaltspflicht beim Ein- und Aussteigen aus Fahrzeugen.
Die Ermittlungen dauern noch an. Zeugen werden aufgefordert, sich mit relevanten Informationen zu melden. Das Verhalten der Autofahrerin wird nach geltendem Verkehrsrecht bewertet.






