10 April 2026, 22:09

NRW verlängert Unterbringungsdauer für Asylsuchende mit geringen Bleibechancen auf 24 Monate

Eine Liniengrafik, die die Anzahl der Personen zeigt, denen in den Vereinigten Staaten von 1990 bis 2016 Asyl gewährt wurde, mit begleitendem erklärendem Text.

Asylrecht: Land entlastet Kommunen von der Unterbringung - NRW verlängert Unterbringungsdauer für Asylsuchende mit geringen Bleibechancen auf 24 Monate

Nordrhein-Westfalen hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die Dauer verlängert, in der Asylsuchende mit geringen Bleibechancen in landeseigenen Einrichtungen untergebracht werden dürfen. Die vom Düsseldorfer Landtag beschlossene Regelung sieht vor, dass Betroffene bis zu 24 Monate in diesen Zentren bleiben müssen. Behörden begründen den Schritt damit, die Belastung für die Kommunen zu verringern und gleichzeitig eine strukturierte Bearbeitung von Asylanträgen zu gewährleisten.

Das Gesetz richtet sich an Asylbewerber, deren Anträge bereits als offensichtlich unbegründet abgelehnt oder als unzulässig eingestuft wurden. Unterstützt wurde es von CDU, Grünen und FDP, während SPD und AfD sich der Stimme enthielten. Die SPD kritisierte die Entscheidung als "Symbolpolitik", die keine nachhaltigen Lösungen bringe. Zudem warnte sie vor den Risiken längerer Isolation, darunter erhöhte psychische Belastungen und Hindernisse für die Integration.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Ausnahmen gelten für schutzbedürftige Gruppen wie Familien mit minderjährigen Kindern, Schwangere, Menschen mit Behinderungen, schwer psychisch Erkrankte und ältere Personen. Laut Josefine Paul, der Landesministerin für Flüchtlingsangelegenheiten, soll das Gesetz als Puffer wirken und die Asylverfahren effizienter steuern. Sie bezeichnete das System als Koordinationsinstrument für eine bessere Bewältigung der Asylprozesse.

Die AfD hatte versucht, eine verschärfte Fassung des Gesetzes durchzusetzen, die Ausnahmen und Zeitbegrenzungen streichen sollte – doch der Vorstoß scheiterte. Die aktuelle Regelung bleibt bis Ende 2030 in Kraft und bietet damit einen langfristigen Rahmen für die Bearbeitung dieser Fälle.

Mit den neuen Bestimmungen geht die Unterbringungsverantwortung für diese Asylsuchenden von den Kommunen auf landeseigene Einrichtungen über. Die Gemeinden werden dadurch entlastet, während das Land eine größere Rolle in der Steuerung des Verfahrens übernimmt. Kritiker sehen jedoch weiterhin Risiken für Integration und psychische Gesundheit.

Quelle