Neues Rodungsverbot: Warum Bäume und Hecken jetzt tabu sind
Bundesweites Rodungsverbot: Bäume, Hecken und Sträucher sind jetzt geschützt
Ab sofort gilt bundesweit ein striktes Verbot, Bäume, Hecken oder Sträucher zu schneiden oder zu entfernen. Die Schutzfrist erstreckt sich jährlich vom 1. März bis zum 30. September und dient dem Erhalt von brütenden Vögeln, Insekten und anderen Wildtieren in ihrer aktivsten Phase.
Betroffen sind alle gehölzartigen Pflanzen außerhalb von Wäldern und Gärten, darunter Hecken, Gebüsche und lebende Zäune. Der Einsatz von Werkzeugen wie Heckenscheren oder Kettensägen ist in diesem Zeitraum ausdrücklich untersagt. Anwohner müssen notwendige Rückschnitt- oder Fällarbeiten bis spätestens 28. Februar abschließen, um Bußgelder zu vermeiden.
Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet und können mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich – etwa bei behördlich angeordneter Arbeit oder Maßnahmen im öffentlichen Interesse, für die eine vorherige Genehmigung erforderlich ist. Selbst außerhalb der Schutzzeit können das Fällen alter Bäume oder starke Rückschnitte eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern.
Vor geplanten Arbeiten sollten sich Bürger an die Untere Naturschutzbehörde wenden, um rechtliche Klarheit zu erhalten. Für weitere Auskünfte steht die Umweltbehörde unter der E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.
Ziel des Verbots ist der Schutz von Ökosystemen, die auf Bäume und Sträucher als Lebensraum angewiesen sind. Wer unverzichtbare Arbeiten durchführen muss, benötigt im Vorfeld eine Genehmigung. Bei Nichteinhaltung drohen rechtliche Konsequenzen und finanzielle Sanktionen.






