Kölner Ausländerbehörde zieht 130 Handys von Abschiebegehörigen ein – und löst Debatte aus
Elisa GudeKölner Ausländerbehörde zieht 130 Handys von Abschiebegehörigen ein – und löst Debatte aus
Kölner Ausländerbehörde beschlagnahmt seit Januar 130 Datenträger – meist Handys von Abschiebegehörigen
Die Behörde behält die Geräte "bis zur Ausreise" ein. Die Praxis ist rechtlich zulässig, wird in Deutschland aber nur selten angewendet. Erst die Beschwerde eines Geflüchteten brachte die Vorgehensweise jüngst in die öffentliche Diskussion.
Die gesetzliche Grundlage für solche Beschlagnahmungen trat im Februar 2024 in Kraft. Sie ermöglicht Ausländerbehörden, Geräte von Personen einzuziehen, die das Land verlassen müssen. Allein in Köln wurden in diesem Jahr bereits 130 Datenträger sichergestellt – deutlich mehr als in anderen Regionen.
In ganz Nordrhein-Westfalen konfiszierten die Behörden von Januar bis Juni lediglich 344 Geräte. Kölns Vorgehen sticht als besonders konsequent hervor; keine andere Stadt wendet die Regelung in diesem Umfang an. Die seit 2022 von Christina Boeck geleitete Behörde handelt zwar im rechtlichen Rahmen, geht dabei aber deutlich weiter als vergleichbare Ämter.
Da Abschiebeverfahren oft Jahre dauern, kann sich die "bis zur Ausreise"-Frist für Betroffene ins Unbestimmte ziehen. Erst als ein Geflüchteter einen Politiker über die Praxis informierte, wurde sie bekannt. Die Behörden rechtfertigen die Maßnahme als notwendiges Instrument, doch die langfristigen Folgen sind noch unklar.
Die Beschlagnahmungen zeigen, wie unterschiedlich Städte Ausländerrecht umsetzen. Angesichts unvorhersehbarer Abschiebefristen müssen Betroffene teils monatelang auf ihre Geräte verzichten. Über die Zukunft der Praxis wird letztlich die rechtliche Prüfung und die öffentliche Reaktion entscheiden.






