Jugendliche bedrohen Passantin mit Softair-Pistole nach Parkplatz-Streit
Mara VogtJugendliche bedrohen Passantin mit Softair-Pistole nach Parkplatz-Streit
Zwei Jugendliche sollen in Lüdenscheid mit einer Softair-Pistole auf eine Passantin geschossen und sie anschließend beschimpft haben. Der Vorfall ereignete sich, nachdem die Frau sie aufgefordert hatte, das Abfeuern von Plastikgeschossen auf dem Parkplatz eines Discounters zu unterlassen. Die Polizei griff später ein, bestätigte jedoch, dass das Opfer unverletzt blieb.
Die Auseinandersetzung spielte sich auf der Altenaer Straße ab, wo die Jugendlichen die Waffe laut Zeugenaussagen in der Öffentlichkeit abgefeuert hatten. Als die Frau sie bat, damit aufzuhören, richteten sie die Pistole auf sie und beleidigten sie wüst. Beamte trafen am Tatort ein und nahmen die beiden vorläufig in Gewahrsam.
Nach deutschem Recht dürfen Softair-Pistolen – obwohl sie oft frei verkäuflich sind – nicht offen getragen oder in öffentlichen Räumen abgefeuert werden. Verstöße fallen unter das Waffengesetz, das solche Delikte streng ahndet. Die Polizei betonte, dass selbst Attrappen von Schusswaffen Panik auslösen und zu gefährlichen Missverständnissen führen können.
Die Jugendlichen wurden nach der Anzeige bei den Behörden an ihre Eltern übergeben. Als Minderjährige müssen sie mit Konsequenzen nach dem Jugendstrafrecht rechnen, darunter erzieherische Maßnahmen, Geldstrafen oder gemeinnützige Arbeit. Erwachsene, die wegen ähnlicher Straftaten verurteilt werden, können je nach Schwere des Falls mit Geldstrafen oder Haft bis zu drei Jahren bestraft werden.
Der Fall wird nun über die jugendstrafrechtlichen Instanzen weiterverfolgt. Die Behörden wiesen die Öffentlichkeit darauf hin, dass das Abfeuern jeglicher Art von Schusswaffen – selbst nicht tödlicher Attrappen – in der Öffentlichkeit verboten bleibt. Die betroffene Frau erlitt bei dem Angriff keine körperlichen Verletzungen.
Ähnlicher Vorfall in Bargteheide betont regionales Trend
Ein vergleichbarer Fall trat in Bargteheide am 04. Februar auf - acht Tage vor dem Vorfall in Lüdenscheid -, bei dem ein 14-jähriger Schüler eine Softair-Pistole auf das Schulgelände mitnahm. Der Schulleiter alarmierte die Polizei und löste eine Großfahndung aus. Die Behörden beschlagnahmten die Waffe und informierten die Eltern des Jungen, die sich einverstanden erklärten, sie zu entsorgen. Diese Muster von Jugendlichen, die Spielzeugwaffen unsachgemäß handhaben, deuten auf wiederkehrende öffentliche Sicherheitsbedenken in Nordrhein-Westfalen hin.