Illegale Abfallentsorgung in NRW: Großrazzia deckt kriminelles Netzwerk auf
Jenny KühnertIllegale Abfallentsorgung in NRW: Großrazzia deckt kriminelles Netzwerk auf
Ein Abfallhändler aus Unna sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert, nachdem Ermittler ein großangelegtes illegales Abfallgeschäft aufgedeckt haben. Der 63-jährige Mann soll über ein Jahr lang ein kriminelles Netzwerk geleitet haben, das gefährliche Abfälle in ganz Nordrhein-Westfalen illegal entsorgt hat.
Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (ZfU) des Landes ermittelt seit Anfang 2024 in dem Fall. Den Behörden zufolge sollen der Angeklagte und seine Komplizen gefährliche Abfälle angenommen, vermischt und umetikettiert haben, bevor sie diese an nicht genehmigten Orten illegal ablagerten. Betroffen ist unter anderem der Tagebau Garzweiler, wo kontaminiertes Material gefunden wurde.
Bei einer Großrazzia im vergangenen Jahr wurden in seinem Auto 120.000 Euro in bar, 200 Gramm Gold und weitere Wertgegenstände sichergestellt. Seit Oktober sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Die Ermittler bringen ihn zudem mit einem früheren Fall in Verbindung, bei dem Abfälle aus der BP-Raffinerie in Gelsenkirchen zwischen 2010 und 2013 illegal in einer Tongrube in Schermbeck vergraben wurden.
Erst kürzlich wurden rund 23.000 Tonnen belasteter Erde auf einem Gewerbegebiet in Selfkant nahe der niederländischen Grenze abgeladen. Die Anklagepunkte gegen den Angeklagten umfassen den Betrieb illegaler Abfallanlagen, den ungenehmigten Umgang mit Gefahrstoffen sowie organisierten Betrug. Bisher wurden keine weiteren Unternehmen aus der Region mit den Straftaten in Verbindung gebracht.
Unterdessen leiten Beamte der Stadt Gelsenkirchen rechtliche Schritte ein, um Abfallproduzenten und -lieferanten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Verantwortung zu ziehen. Das zuständige Entsorgungsunternehmen musste für seine Rolle bei den illegalen Ablagerungen bisher noch keine vollen Konsequenzen tragen.
Die Ermittlungen dauern an, wobei die Behörden das gesamte Ausmaß der Netzwerkaktivitäten aufklären wollen. Der Fall des Angeklagten zeigt die Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Abfallvorschriften auf – belastete Standorte stellen weiterhin ein Umweltrisiko dar. Gelsenkirchens juristisches Vorgehen deutet auf eine strengere Haftung in künftigen Fällen hin.