Gütersloh: Streit um Erschließungsbeiträge eskaliert nach Widerspruch der Stadt
Mara VogtGütersloh: Streit um Erschließungsbeiträge eskaliert nach Widerspruch der Stadt
Streit um Erschließungsbeiträge in Gütersloh eskaliert nach Widerspruch der Stadt
Die Auseinandersetzung um die Verteilung von Erschließungsbeiträgen in Gütersloh hat sich zugespitzt, nachdem die Stadtverwaltung offiziell gegen einen jüngsten Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Immobilien (APBI) Widerspruch eingelegt hat. Im Mittelpunkt des Konflikts steht die Frage, wie die Kosten für den Ausbau der Fritz-Blank-Straße und der angrenzenden Nebenstraßen gerecht auf die Anwohner umgelegt werden sollen.
Ausgelöst wurde der Streit während einer Sitzung am 30. Oktober, als der Ausschuss den Vorschlag der Verwaltung in einer Pattsituation ablehnte. Die Stadt hatte vorgeschlagen, die Fritz-Blank-Straße und die umliegenden Straßen als eine gemeinsame Abrechnungseinheit zu behandeln, um eine fairere Kostenverteilung zu gewährleisten. Doch der Beschluss des Ausschusses wurde später von Bürgermeister Matthias Trepper angefochten, der dessen Umsetzung vorläufig blockierte.
Albrecht Pförtners, Leiter des Bauamts, hatte bereits während der Sitzung Bedenken gegen die Entscheidung geäußert. Die Stadt argumentiert nun, dass der Beschluss des Ausschusses gegen geltendes Recht verstößt. Ein unabhängiger Gutachter bestätigte diese Position und bescheinigte, dass die einheitliche Abrechnungsmethode mit einem Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts im Einklang stehe.
Der Ausschuss muss sich nun erneut mit der Angelegenheit befassen und über die Erschließungsbeiträge neu entscheiden. Sollte er an seiner ursprünglichen Haltung festhalten, wird der Gütersloher Stadtrat das letzte Wort haben.
Durch den Widerspruch der Stadt ist die Umsetzung des Ausschussbeschlusses vorerst ausgesetzt. Die anstehende Entscheidung wird darüber bestimmen, wie die Ausbaukosten der Straße auf die betroffenen Anwohner verteilt werden. Das Ergebnis könnte Präzedenzcharakter für künftige Streitigkeiten über Erschließungsbeiträge in Gütersloh haben.






