19 April 2026, 20:09

Grundsteuer 2026: Vorläufige Bescheide kommen – doch die Endbeträge bleiben ungewiss

Alter Architekturplan für ein Haus auf vergilbten Papier mit Text und einem Stempel auf der linken Seite.

Grundsteuer 2026: Vorläufige Bescheide kommen – doch die Endbeträge bleiben ungewiss

Die Grundsteuerbescheide für 2026 werden am 3. Februar 2026 per Post verschickt. Aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens stehen die endgültigen Steuerbeträge jedoch noch nicht fest. Anwohner müssen mit Verzögerungen und möglichen Nachbesserungen im Laufe des Jahres rechnen.

Die vorläufigen Bescheide werden wie geplant am 3. Februar 2026 versandt. Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer 2026 hängt jedoch von einer noch ausstehenden Gerichtsentscheidung ab, sodass sich die Beträge noch ändern können. Etwaige rückwirkende Anpassungen würden ab dem 1. Januar 2026 gelten.

Ein berichtigter Bescheid ist bereits für den 4. Februar 2026 vorgesehen. Änderungen, die nach dem 3. Dezember 2025 beantragt werden, könnten in der ersten Fassung noch nicht berücksichtigt sein. Unabhängig davon werden Gebührenbescheide, die nicht die Grundsteuer betreffen, weiterhin im Februar verschickt.

Aufgrund eines erhöhten Anrufaufkommens kann es ab dem 3. Februar auch zu Wartezeiten bei den Hotlines kommen. Die endgültige Festsetzung der Grundsteuer wird nun erst später im Jahr 2026 erwartet, sobald das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.

Die Anwohner erhalten zwar vorläufige Bescheide am 3. Februar, doch die Beträge könnten sich nach dem Urteil noch ändern. Für aktuelle Informationen verweist die Stadtverwaltung auf die Website www.ourwebsite/gba. Eventuelle Anpassungen gelten rückwirkend ab Jahresbeginn.

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