Gericht kippt Vuelings Handgepäckgebühren – ein Sieg für Fluggäste
Ein deutsches Gericht hat die Handgepäckgebühren von Vueling für ungerechtfertigt erklärt und damit den Fluggästen Recht gegeben. Die Entscheidung folgt auf eine Klage des Verbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), der argumentierte, dass Airlines keine Zusatzkosten für standardmäßiges Handgepäck erheben dürften. Das Urteil könnte wegweisend für andere Fluggesellschaften sein, die mit ähnlichen rechtlichen Herausforderungen konfrontiert sind.
Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass Vueling das kostenlose Handgepäck nicht auf eine kleine Tasche mit den Maßen 20 x 30 x 40 Zentimeter beschränken darf. Stattdessen muss die Airline Passagieren gestatten, ein kleines persönliches Gepäckstück sowie einen standardmäßigen Kabinenkoffer – mit mindestens 115 Zentimetern im Gesamtumfang und bis zu zehn Kilogramm Gewicht – ohne zusätzliche Gebühren mitzuführen. Das Gericht betonte, dass Handgepäck ein essenzieller Bestandteil des Flugreise sei und dass Gebühren für angemessene Gepäckgrößen gegen Verbraucherrechte verstoßen.
Ramona Popp, Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte, dass Airlines systematisch Zusatzgebühren für alles verlangen, was über winzige Taschen hinausgehe. Sie forderte klare EU-weite Regelungen, um solche Praktiken zu unterbinden. Die Klage des vzbv knüpft an früheren Druck der Europäischen Kommission an, die 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ryanair wegen ähnlicher Gebühren einleitete. Auch das Europäische Parlament setzte sich in einem Bericht von 2019 für strengere Vorschriften ein, doch der Rat der EU hat bisher keine klare Position bezogen und konzentriert sich stattdessen auf übergeordnete Luftfahrtpolitiken.
Unterdessen begannen heute in Brüssel die Verhandlungen über eine Reform der EU-Fluggastrechte. Ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air harren noch einer Lösung, sodass die Zukunft der Handgepäckgebühren in der gesamten Branche ungewiss bleibt.
Das Urteil zwingt Vueling, seine Handgepäckrichtlinien umgehend zu ändern. Gleichzeitig erhöht es den Druck auf die EU-Gesetzgeber, das Thema im Rahmen der laufenden Reform der Fluggastrechte anzugehen. Andere Airlines könnten nun mit rechtlichen Schritten rechnen, sollten sie weiterhin Gebühren für standardmäßiges Kabinengepäck erheben.






