Gericht kippt Regionalplan Ruhr: Abgrabungsgebiete rechtswidrig – Rheinberg feiert Sieg
Mara VogtGericht kippt Regionalplan Ruhr: Abgrabungsgebiete rechtswidrig – Rheinberg feiert Sieg
Ein Gericht hat die Regelungen zu Abgrabungsgebieten im Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt und den gesamten Plan gekippt. Die Entscheidung löst Reaktionen bei den lokalen Behörden aus. Die Stadt Rheinberg, die sich gegen die Ausweitung der Abgrabungsflächen ausgesprochen hatte, begrüßte das Urteil.
Rheinberg, der Kreis Wesel und angrenzende Kommunen hatten sich seit Langem für eine ausgewogene Planung eingesetzt. Sie argumentierten, dass die geplanten Abgrabungszonen schwerwiegende Folgen für Anwohner, Natur und Landschaft im Niederrhein hätten.
Bürgermeister Philipp Richter erklärte, Rheinberg habe bereits erhebliche Belastungen durch Kies- und Sandabbau getragen. Die Stadt wolle sich nun aktiv in die nächsten Schritte einbringen, um lokale Interessen und den Umweltschutz in künftigen Planungen zu wahren.
Der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen werden das Urteil eingehend prüfen, um dessen Auswirkungen zu bewerten, bevor über das weitere Vorgehen entschieden wird. Die schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.
Mit der Entscheidung des Gerichts sind die Abgrabungsregelungen des Regionalplans Ruhr hinfällig. Die lokalen Behörden werden das Urteil nun analysieren und ihr weiteres Vorgehen festlegen. Rheinberg bleibt entschlossen, seine Bürger und die Umwelt in zukünftigen Entwicklungen zu schützen.






