Festnahme von fünf ausländischen Arbeitern ohne Papiere in Gladbeck
Fünf ausländische Arbeitskräfte wurden in Gladbeck festgenommen, nachdem sie ohne gültige Papiere aufgegriffen worden waren. Der Vorfall ereignete sich bei einer Routinekontrolle von Glasfaserinstallationsarbeiten am 22. Oktober 2025. Die Behörden haben inzwischen strafrechtliche Ermittlungen wegen illegalen Aufenthalts gegen sie eingeleitet.
Die Kontrolle wurde gemeinsam vom Zollamt Dortmund und dem Ausländeramt Gladbeck durchgeführt. Dabei stellten die Beamten fest, dass vier usbekische und ein turkmenischer Staatsbürger ohne gültige Visa oder Aufenthaltstitel beschäftigt waren. Einer der Usbeken war bereits zuvor wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland auffällig geworden.
Die fünf Männer wurden vorläufig in Gewahrsam genommen und später an das Ausländeramt zur weiteren Bearbeitung übergeben. Ihr Arbeitgeber, ein in Polen ansässiges Unternehmen, steht nun unter Verdacht, gegen Vorschriften zur Entsendung von Arbeitnehmern verstoßen zu haben.
Die Behörden prüfen mögliche Verstöße gegen mehrere Arbeitsgesetze, darunter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie das Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmerrechte in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch). Unternehmen, die solcher Verstöße überführt werden, müssen mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro rechnen. Zudem können Firmen, gegen die mindestens 2.500 Euro Strafe verhängt werden, vorübergehend von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Den festgenommenen Arbeitnehmern drohen nun Abschiebung oder weitere rechtliche Konsequenzen. Die Ermittlungen zur Einhaltung der Arbeits- und Aufenthaltsbestimmungen durch den Arbeitgeber laufen noch. Sollten die Vorwürfe bestätigt werden, könnte das Unternehmen mit empfindlichen Strafen und Einschränkungen bei künftigen Auftragsvergaben belegt werden.






