Energiewende in Gefahr: Regierung lockert Effizienzregeln für Tech-Konzerne und Rechenzentren
Jenny KühnertEnergiewende in Gefahr: Regierung lockert Effizienzregeln für Tech-Konzerne und Rechenzentren
Der deutsche Ministerrat hat Lockerungen des Energieeffizienzgesetzes gebilligt. Die Änderungen mildern die Vorgaben für Unternehmen und Rechenzentren und räumen ihnen mehr Zeit ein, um die Ziele zu erreichen. Kritiker werfen der Regierung vor, mit der Reform große Technologiekonzerne auf Kosten des Umweltschutzes zu bevorzugen.
Das überarbeitete Gesetz verringert die Pflichten für Unternehmen mit geringem Energieverbrauch. Nur noch Betriebe, die mindestens 23,6 Gigawattstunden pro Jahr verbrauchen, müssen künftig Energiemanagement- oder Umweltmanagementsysteme einführen. Rechenzentren, die für ihren hohen Strombedarf und Abwärme bekannt sind, unterliegen weniger strengen Effizienzauflagen.
Eine zentrale Neuerung streicht die Verpflichtung für Rechenzentren, Abwärme zu nutzen, sofern kein lokales Fernwärmenetz verfügbar ist. Zudem wurde die Frist, bis zu der diese Einrichtungen ihren Strombedarf vollständig durch erneuerbare Energien ausgleichen müssen, auf 2030 verschoben. Für die Einhaltung der Effizienzstandards haben sie nun vier statt zwei Jahre Zeit.
Das Gesetz schreibt Behörden und Unternehmen weiterhin vor, ihren Energieverbrauch zu senken und Abfälle zu reduzieren. Umweltschützer äußern jedoch scharfe Kritik. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch bezeichnete die Anpassungen als „Kapitulation vor den Tech-Giganten“ und warnte vor höheren Umwelt- und Wirtschaftskosten. Linda Klapdor von Greenpeace kritisierte die Reformen als Schlupflöcher, die es Technologiekonzernen ermöglichen könnten, ihre Emissionen weiter zu steigern.
Seit 1990 hat Deutschland kaum Fortschritte bei der Reduzierung des Energieverbrauchs gemacht. Die gelockerten Regeln sollen zwar die Belastung für Unternehmen verringern, bergen aber die Gefahr, dass sich die ökologischen Verbesserungen verlangsamen. Die Änderungen treten nach der Kabinettszustimmung am Mittwoch in Kraft.
