09 June 2026, 06:08

Bundesrat verschärft Tierschutzregeln für Lebendtiertransporte in Drittstaaten

Tierwohl im Tiertransport: Bundesrat drängt Berlin

Bundesrat verschärft Tierschutzregeln für Lebendtiertransporte in Drittstaaten

Der deutsche Bundesrat hat eine klare Position zum Tierschutz bei Lebendtiertransporten bezogen. Am 26. September 2025 verabschiedete er einen Beschluss, der strengere Regeln für den Export von Tieren in Drittstaaten außerhalb der EU fordert. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund wiederkehrender Verstöße beim Umgang mit Nutztieren, die ins Ausland verbracht werden.

Der von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Beschluss deckt bestehende Lücken in den aktuellen Vorschriften auf. Den Behörden fehlen bisher die Befugnisse, um Verstöße gegen den Tierschutz während des Transports zu unterbinden – die Tiere bleiben damit schutzlos. Berichte zeigen, dass es bei Exporten in bestimmte Drittländer weiterhin zu Missständen kommt, ohne dass eine Besserung in Sicht ist.

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Die Bundesländer drängen auf rechtlich verbindliche EU-weite Regelungen. Künftige tierärztliche Gesundheitsbescheinigungen sollen demnach klare Tierschutzstandards enthalten. Eine weitere zentrale Forderung ist die Beschränkung von Lebendtierexporten auf Länder, die sich formell zum Terrestrischen Tierschutzcode der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) verpflichten.

Zudem forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, ihre Entscheidung aus dem Jahr 2023 zu überprüfen. Damals waren bilaterale tierärztliche Bescheinigungen für den Export von Zuchttieren abgeschafft worden. Der Beschluss sieht außerdem vor, dass die EU-Kommission neue Durchsetzungsbefugnisse erhält – darunter das Recht, Ermittlungen einzuleiten und Exporte bis zur Behebung der Mängel auszusetzen.

Der Beschluss legt konkrete Maßnahmen vor, um die Kontrolle über Tiertransporte zu verschärfen. Dazu gehören verbindliche Erklärungen der Importländer sowie erweiterte Eingriffsrechte der EU. Ohne diese Änderungen werden Verstöße gegen den Tierschutz bei Exporten voraussichtlich weiter anhalten.

Quelle