Bauverbote für neue 380-kV-Hochspannungsleitung ab Mai 2026 in Kraft
Bauverbote sichern Trassenkorridor für neue 380-Kilovolt-Hochspannungsleitung
Ab Anfang nächsten Monats gelten in den geplanten Trassenbereichen einer neuen 380-Kilovolt-Freileitung zwischen Westerkappeln und dem Umspannwerk Gersteinwerk weitreichende Veränderungssperren. Die Maßnahmen sollen verhindern, dass Grundstücksveränderungen die Bodenwerte steigern oder spätere Bauarbeiten behindern. Die zuständigen Behörden haben für die betroffenen Gebiete strenge Vorgaben erlassen, die ab dem 4. Mai 2026 in Kraft treten.
Die Sperrfrist läuft vom 4. Mai 2026 bis zum 30. Juni 2029. In diesem Zeitraum ist es Grundbesitzern untersagt, die landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Nutzung zu intensivieren, neue Bauwerke zu errichten oder Leitungen und Kabel in den ausgewiesenen Zonen zu verlegen. Die Beschränkungen sollen sicherstellen, dass die Flächen für den späteren Leitungsbau ungehindert genutzt werden können.
Die Details der Veränderungssperre sowie Übersichtskarten sind vom 1. bis 19. Mai 2026 auf der Website der Bezirksregierung Münster einsehbar. Diese Transparenz ermöglicht es Anwohnern und Unternehmen zu prüfen, ob ihre Grundstücke von den Regelungen betroffen sind.
Der Netzbetreiber Amprion GmbH, der das Projekt verantwortet, wird voraussichtlich Anfang 2029 den ersten Antrag auf Planfeststellung einreichen. Dieser betrifft den Abschnitt vom Umspannwerk Westerkappeln bis zur Kreisgrenze Steinfurt/Warendorf. Die gesamte 380-kV-Trasse wird in vier Planfeststellungsabschnitte unterteilt, wobei die genaue Führung der Leitung erst in späteren Genehmigungsverfahren final festgelegt wird.
Die Veränderungssperre garantiert, dass die Flächen bis zum Baubeginn unverändert bleiben. Grundstückseigentümer müssen die Auflagen bis Mitte 2029 einhalten, während die Planungsverfahren schrittweise voranschreiten. Die endgültige Trassenführung steht erst nach Abschluss der detaillierten Genehmigungsprozesse fest.






