Bauprojekt für forensisch-psychiatrische Einrichtung droht am Bebauungsplan zu scheitern
Juan AdlerBauprojekt für forensisch-psychiatrische Einrichtung droht am Bebauungsplan zu scheitern
Rechtliche Bedenken belasten die Planungsgrundlage für eine neue forensisch-psychiatrische Einrichtung in der Stadt. Die Behörden räumen nun ein, dass der Bebauungsplan Nr. 7/74, der bisher als rechtmäßig galt, schwerwiegende Mängel aufweisen könnte, die das gesamte Projekt zum Scheitern bringen könnten.
Die Stadtverwaltung hat die übergeordneten Behörden vor den Risiken gewarnt, das Vorhaben auf Basis des aktuellen Plans weiterzuverfolgen. Aufgekommen war das Problem, als das Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt mögliche formelle Fehler in Plan Nr. 7/74 monierte. Diese Defizite warfen die Frage auf, ob das Dokument rechtlich als Grundlage für den Bau der Einrichtung dienen kann.
Eine unabhängige juristische Prüfung bestätigte später die Bedenken. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Mängel so gravierend seien, dass der gesamte Plan bei einer gerichtlichen Anfechtung für ungültig erklärt werden könnte. Daraufhin informierte die Stadt die Bezirksregierung Düsseldorf über das hohe Risiko, dass ein Gericht das Projekt blockieren könnte, sollte es wie geplant umgesetzt werden.
Die Erkenntnisse wurden inzwischen über die Bezirksregierung an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) weitergeleitet. Dort wird nun über das weitere Vorgehen entschieden. In der rechtlichen Bewertung hieß es zudem, dass die Einrichtung selbst bei einem Scheitern des aktuellen Plans möglicherweise noch über Paragraf 35 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) genehmigt werden könnte.
Mit diesem Eingeständnis rückt die Stadt von ihrer bisherigen Überzeugung ab, der Plan sei rechtssicher. Nun müssen die Verantwortlichen entscheiden, ob der Bebauungsplan überarbeitet oder alternative rechtliche Wege beschritten werden. Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob die forensisch-psychiatrische Einrichtung wie vorgesehen realisiert werden kann.






