AfD-Mitglied Schramm: Befangenheitsantrag gegen Richter erschüttert Parteiausschlussverfahren
Juan AdlerAfD-Mitglied Schramm: Befangenheitsantrag gegen Richter erschüttert Parteiausschlussverfahren
In dem laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Mitglied Tim Schramm ist ein Befangenheitsantrag gegen den Richter Hartmut Beucker eingereicht worden. Der Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen stellte den Antrag am 26. September und begründete ihn mit Bedenken hinsichtlich Beuckers Neutralität. Im Mittelpunkt des Streits stehen Schrammens angeblich parteiische Haltung sowie seine Verbindungen zu führenden AfD-Funktionären.
Das Ausschlussverfahren gegen Schramm, einen AfD-Funktionär aus Wuppertal, begann im Juli. Ihm wird vorgeworfen, sich parteiisch verhalten zu haben, da er im ukrainischen Militär gegen Russland gedient hat. Trotz des laufenden Verfahrens kandidierte Schramm erfolgreich für den Wuppertaler Stadtrat und zog in das Gremium ein.
Zweifel an Schrammens Unparteilichkeit ergeben sich auch aus seiner Beziehung zum AfD-Landtagsabgeordneten Sven Tritschler. Seine Position im lokalen Verband verstärkt die Bedenken hinsichtlich seiner Neutralität. Schramm weist die Vorwürfe zurück und genießt weiterhin breite Unterstützung in seinem Ortsverband.
Richter Beuckers Rolle bei Schrammens Mitgliedschaftsaufnahme hat die Kontroverse zusätzlich angeheizt. Da Beucker – wie auch Tritschler – der AfD-Fraktion angehört, wirft seine Beteiligung Fragen nach möglicher Voreingenommenheit auf. Der Befangenheitsantrag argumentiert, dass die Gründe für eine Ablehnung nicht ausgeräumt werden können, und unterstreicht damit die Befürchtungen einer nicht neutralen Verfahrensführung.
Der Parteiausschuss wird den Antrag nun prüfen und über Beuckers mögliche Ablehnung entscheiden. Sollte der Antrag stattgegeben werden, würde ein neuer Richter das Ausschlussverfahren gegen Schramm leiten. Das Ergebnis könnte sowohl Schrammens politische Zukunft als auch das interne Disziplinarverfahren der AfD beeinflussen.






