02 April 2026, 16:11

90 Jahre altes Gesetz: Warum Tausende wegen Schwarzfahrens noch immer ins Gefängnis müssen

Schwarz-weiß-Zeichnung eines Bahnhofs mit Menschen auf verschiedenen Oberflächen, einschließlich Bahnschienen, Geländern, Wänden und Fenstern, mit dem Text "verurteiltes Leben im Millbank-Gefängnis" oben und unten.

90 Jahre altes Gesetz: Warum Tausende wegen Schwarzfahrens noch immer ins Gefängnis müssen

Ein 90 Jahre altes Gesetz in Deutschland bringt noch immer Tausende jährlich wegen Schwarzfahrens hinter Gitter. Die umstrittene Regelung, die bis ins Jahr 1935 zurückreicht, ermöglicht es Gerichten, Personen in Haft zu nehmen, die ohne Fahrschein fahren und anschließende Bußgelder nicht begleichen. Nun wächst der politische Druck, die Bestimmung vollständig abzuschaffen.

Ein Gesetzentwurf der Linken wird am 13. November 2025 im Bundestag beraten und zielt darauf ab, das Delikt zu entkriminalisieren. Unterdessen behauptet eine Basisbewegung, bereits fast 1.500 Menschen aus der Haft befreit zu haben – und damit 296 Jahre Gefängnisstrafe abgewendet zu haben.

Nach geltendem Recht droht jedem, der ohne gültigen Fahrschein erwischt wird, ein Bußgeld von 60 Euro. Wird dieses nicht gezahlt, kann der Fall nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs eskalieren. Zwischen 7.000 und 9.000 Menschen landen aus diesem Grund jährlich im Gefängnis.

Die Kosten für einen einzigen Hafttag in Nordrhein-Westfalen belaufen sich auf 202,73 Euro – ein Vielfaches des ursprünglichen Bußgelds. Einige Städte, darunter Köln und Bonn, haben bereits damit begonnen, auf strafrechtliche Verfolgung bei Schwarzfahren zu verzichten. Stattdessen werden die Fälle über verwaltungsrechtliche Sanktionen geregelt.

Verkehrsunternehmen schätzen die jährlichen Verluste durch Schwarzfahrer auf 750 Millionen bis eine Milliarde Euro. Kritiker hingegen argumentieren, das aktuelle System verschwende Steuergelder und treffe einkommensschwache Menschen unverhältnismäßig hart. Die Linke und die Grünen setzen sich nun für die Abschaffung von Paragraf 265a ein und bezeichnen das Gesetz als veraltet und ungerecht.

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Parallel dazu berichtet die Initiative Freedom Fund, die Freilassung von fast 1.500 Inhaftierten erwirkt zu haben. Durch ihr Engagement seien 296 Jahre Haftzeit in Zusammenhang mit Schwarzfahr-Fällen verhindert worden.

Die anstehende Bundestagsdebatte wird entscheiden, ob Schwarzfahren weiterhin eine Straftat bleibt. Sollte sich das Gesetz ändern, könnten Tausende jährlich eine Haftstrafe vermeiden. Bis dahin bleiben die finanziellen und menschlichen Kosten der Durchsetzung der Regelung von 1935 jedoch weiter in der Kritik.

Quelle